Was sind die Voraussetzungen, um einen Mikrokredit zu bekommen?

 

  1. Selbstständigkeit:

Ein Mikrokredit wird nur vergeben an Freiberufler, Kleinunternehmer, selbstständige Unternehmer (Haupt- und auch Nebengewerbe), Kapitalgesellschaften (GmbH‘s & UG‘s) Existenzgründer oder Startups. Ein Kredit für private Zwecke ist nicht möglich.

 

  1. Sicherheiten:

Die Besicherung erfolgt in der Regel über Bürgen aus dem persönlichen Umfeld. Es kann sich hierbei um Angestellte, Selbstständige, Privatiers, Rentner, usw. handeln. Als Mikrofinanzinstitut sind wir dazu verpflichtet, auch die Kapitaldienstfähigkeit der Bürgen zu überprüfen. Dies erfolgt im Rahmen einer verkürzten Selbstauskunft, in der uns der Bürge seine Einnahmensituation sowie Ausgabensituation darlegt und mit entsprechenden Nachweisen belegt.

Die Bürgen sollten sich hinsichtlich der Folgen einer Bürgschaft bewusst sein; sie müssen im Fall eines Kreditausfalls für den verbürgten Betrag einstehen. Daher überprüfer als Kreditnehmer bitte, ob Du auch wirklich in der Lage bist, den Kredit störungsfrei zu bedienen.

Geld verleihen heißt vertrauen, fürs „bürgen“ gilt das gleiche: bitte sei Dir Deiner Verantwortung bewusst!

 

  1. SCHUFA-Einträge:

Negative SCHUFA-Einträge sind grundsätzlich kein Grund für eine Ablehnung.

Allerdings dürfen wir bei bestimmten Negativmerkmalen keinen Mikrokredit vergeben. Das ist z. B. bestehende Mahnbescheide, eine Insolvenz, Eidesstaatliche Versicherung, Haftbefehl etc.

Kostenlose SCHUFA-Auskunft über : hier kostenfreie SCHUFA-Auskuft

 

  1. Kapitaldienstfähigkeit:

Mit Deinem Geschäft solltest Du Deinen Lebensunterhalt bestreiten können und die Raten der Bank problemlos zurückzahlen können.

  1. Staatsangehörigkeit:

Unternehmer jeder Nationalität können einen Mikrokredit beantragen. Bedingung ist nur, dass die Meldeadresse privat und geschäftlich in Deutschland ist und die Aufenthaltsgenehmigung nicht kürzer ist als die Kreditlaufzeit.